
Das Wichtigste in Kürze
- Ob sich ein Makler lohnt, entscheidet eine einfache Rechnung: Ihr Anteil an der Provision gegen den Preis, die Zeit und das Risiko, die Sie ohne Makler selbst tragen.
- Die Provision ist gesetzlich nicht festgelegt. Laut Verbraucherzentrale liegt sie je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern seit Dezember 2020 in der Regel je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.
- Ohne Makler zu verkaufen funktioniert gut, wenn Preis, Unterlagen und Käufer schon feststehen. Schwierig wird es bei unklarem Preis, wenig Zeit, mehreren Eigentümern oder vermieteten Objekten.
Die Frage, ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit oder ohne Makler verkaufen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie lässt sich aber rechnen. Auf der einen Seite steht Ihr Anteil an der Provision, auf der anderen das, was Sie selbst übernehmen: Preisfindung, Anzeige, Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlung und die Vorbereitung des Notartermins. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was das Gesetz zur Provision regelt, wie eine ehrliche Gegenrechnung aussieht und in welchen Situationen der eine oder der andere Weg besser passt. Wir sind selbst als Makler tätig. Gerade deshalb rechnen wir hier offen.
Was ein Makler kostet und wer zahlt
Quellen: Verbraucherzentrale, Stand 27.07.2026; § 656d BGB; § 652 BGB; ImmoScout24 und Sprengnetter, 13.02.2026 (Eigentumswohnungen, Dezember 2025).
Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar. Ist nichts vereinbart, gilt die übliche Vergütung (§ 653 BGB). Die Verbraucherzentrale nennt je nach Region häufig 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer als Gesamtprovision (Verbraucherzentrale, Stand 27.07.2026). Bezahlt wird nur bei Erfolg: Der Anspruch entsteht erst, wenn der Kaufvertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 BGB). Auslagen muss der Auftraggeber nur ersetzen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die eine Privatperson kauft, gelten seit Dezember 2020 zusätzliche Regeln (§ 656b BGB). Der Maklervertrag braucht die Textform, eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht (§ 656a BGB). Arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB). Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und gewerbliche Käufer gelten diese Sonderregeln nicht.
Die ehrliche Rechnung an einem Beispiel
Nehmen wir ein Einfamilienhaus im Potsdamer Umland, das für 450.000 Euro verkauft wird, und eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent, die Käufer und Verkäufer je zur Hälfte tragen. Die Zahlen für den Privatverkauf sind Annahmen der Redaktion. Kosten, die Sie in beiden Fällen tragen, etwa Energieausweis und Grundbuchauszug, lassen wir weg, weil sie die Entscheidung nicht verändern.
| Posten | Mit Makler | Ohne Makler |
|---|---|---|
| Ihr Anteil an der Provision (3,57 %) | 16.065 € | 0 € |
| Anzeigen auf Immobilienportalen, ca. 3 Monate | trägt der Makler | ca. 300 bis 900 € |
| Fotos, Grundriss, Exposé | trägt der Makler | ca. 300 bis 800 € oder Eigenleistung |
| Ihre Zeit: Anfragen, Besichtigungen, Unterlagen, Verhandlung | einige Stunden | ca. 50 bis 100 Stunden |
| Rechnerischer Vorteil ohne Makler | ca. 14.400 bis 15.500 € |
Ohne Makler bleiben in diesem Beispiel rund 15.000 Euro mehr bei Ihnen, das sind etwa 3,3 Prozent des Kaufpreises. Die Rechnung geht aber nur auf, wenn Sie ohne Makler denselben Preis erzielen. Liegt Ihr Verkaufspreis mehr als etwa 3,3 Prozent darunter, etwa 435.000 statt 450.000 Euro, ist der Vorteil aufgebraucht. Der umgekehrte Fall gilt genauso: Ein Makler, der nur denselben Preis erreicht, den Sie auch allein erzielt hätten, kostet Sie Geld.
Wie groß der Preisunterschied tatsächlich ist, kann niemand verlässlich vorhersagen. Uns ist keine amtliche Statistik bekannt, die Verkaufspreise mit und ohne Makler vergleicht. Eine Zahl zeigt aber, wie wenig Spielraum es gibt: Bei Eigentumswohnungen in Berlin lagen die gezahlten Preise im Dezember 2025 im Schnitt 5,5 Prozent unter den Angebotspreisen (ImmoScout24 und Sprengnetter). Ein Angebotspreis, der von Anfang an zu hoch oder zu niedrig ist, verschiebt das Ergebnis schnell um mehr als die Provision. Wie Sie einen begründeten Preis finden, steht in unserem Beitrag Kaufpreis beim Privatverkauf festlegen.
Für Käufer sieht die Rechnung anders aus. Kaufen sie privat, sparen sie ihren Provisionsanteil, im Beispiel ebenfalls 16.065 Euro. Manche Käufer sind deshalb bereit, etwas mehr zu zahlen. Gleichzeitig erwarten sie dann oft einen Preisnachlass genau in dieser Höhe. Planen Sie beides ein.
Wann der Verkauf ohne Makler gut funktioniert
Ein Privatverkauf passt, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Der Käufer steht schon fest, zum Beispiel ein Nachbar, ein Familienmitglied oder der Mieter. Der Preis ist durch ein Gutachten oder vergleichbare Verkäufe gut begründet. Die Unterlagen liegen vollständig vor, und Sie haben Zeit für Anfragen und Besichtigungen, auch abends und am Wochenende. Dann übernimmt der Notar ohnehin den Vertragsentwurf, und die Beurkundung ist ohne Makler genauso verbindlich (§ 311b BGB). Welche Unterlagen Sie brauchen und wo Sie sie in Berlin und Brandenburg bekommen, zeigt die Checkliste Unterlagen für den Hausverkauf. Praktische Hinweise für die Vermarktung in Eigenregie finden Sie im kostenlosen PDF-Ratgeber „7 Tipps für den Privatverkauf“.
Schwieriger wird es, wenn der Markt die Arbeit nicht von allein erledigt. In unserer Durchsicht von 226 privaten Anzeigen aus Berlin und dem Potsdamer Umland fehlten 88-mal die Pflichtangaben aus dem Energieausweis, 90-mal Angaben zum Hausgeld, und 36 Anzeigen widersprachen sich selbst. Solche Lücken kosten Anfragen. Die häufigsten Stolpersteine haben wir in Die 10 häufigsten Fehler privater Verkäufer zusammengestellt, die Pflichtangaben im Beitrag Energieausweis: Pflichtangaben in der Anzeige.
Wann ein Makler seinen Anteil eher wert ist
Ein Makler lohnt sich vor allem dort, wo Zeit, Abstimmung und Risiko den Unterschied machen. Das gilt, wenn mehrere Eigentümer entscheiden müssen, etwa eine Erbengemeinschaft oder ein Paar in Trennung. Es gilt bei vermieteten Objekten, bei denen Mietvertrag, Kündigungsschutz und Käuferkreis zusammenpassen müssen. Und es gilt, wenn Sie weit entfernt wohnen oder beruflich wenig Zeit haben. Auch die Haftung spielt eine Rolle: Bekannte Mängel müssen offen angesprochen werden, sonst greift der übliche Haftungsausschluss im Vertrag nicht (§ 444 BGB). Ein Makler nimmt Ihnen diese Pflicht nicht ab, er sorgt aber dafür, dass die Angaben vollständig und schriftlich festgehalten sind. Wie sich der Markt im Umland seit 2021 verändert hat, lesen Sie in Haus verkaufen im Potsdamer Umland.
- Einen Maklervertrag ohne klare Leistungen unterschreiben.Lassen Sie sich schriftlich geben, was der Makler tut: Bewertung, Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen, Prüfung der Finanzierung, Begleitung zum Notar. Ein Vertrag, der nur die Provision regelt, sagt nichts über die Arbeit.
- Laufzeit und Kündigung nicht prüfen.Ein Alleinauftrag mit langer Laufzeit bindet Sie auch dann, wenn wenig passiert. Vereinbaren Sie eine überschaubare Laufzeit und eine klare Kündigungsmöglichkeit.
- Erst monatelang privat anbieten, dann den Makler holen.Eine Anzeige, die lange online war, sehen Käufer auf den Portalen wieder. Wer danach mit neuem Absender und gleichem oder niedrigerem Preis startet, verhandelt aus einer schwächeren Position. Entscheiden Sie sich vor der ersten Anzeige.
- Die Provisionsteilung falsch vereinbaren.Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die eine Privatperson kauft, ist ein Vertrag, der beide Seiten ungleich belastet, unwirksam (§ 656c Abs. 2 BGB). Achten Sie darauf, dass Vertrag und Exposé dieselbe Aufteilung nennen.
1. Wie kommen Sie auf den vorgeschlagenen Angebotspreis, und welche Vergleichswerte nutzen Sie? 2. Welche Leistungen sind in der Provision enthalten, und was zahle ich zusätzlich? 3. Wie lange läuft der Auftrag, und wie kann ich kündigen? 4. Wie prüfen Sie die Finanzierung der Interessenten vor dem Notartermin? 5. Wie viele Objekte wie meines haben Sie in den letzten zwei Jahren in dieser Gegend verkauft?
Häufige Fragen zum Verkauf mit oder ohne Makler
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die eine Privatperson kauft, zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel je die Hälfte. Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben (§ 656c und § 656d BGB). Für andere Immobilien, etwa Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke, ist die Aufteilung frei vereinbar.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin und Brandenburg?
Gesetzlich festgelegt ist sie nicht. Die Verbraucherzentrale nennt je nach Region häufig 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer als Gesamtprovision (Stand 27.07.2026). Die konkrete Höhe steht im Maklervertrag und ist verhandelbar.
Muss ich zahlen, wenn der Makler keinen Käufer findet?
Nein. Die Provision entsteht nur, wenn der Kaufvertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande kommt. Auslagen müssen Sie nur ersetzen, wenn das vereinbart ist (§ 652 BGB).
Kann ich privat verkaufen und trotzdem einen Makler beauftragen?
Ja, wenn der Vertrag es zulässt. Bei einem einfachen Maklerauftrag dürfen Sie in der Regel auch selbst suchen, bei einem qualifizierten Alleinauftrag oft nicht. Klären Sie das vor der Unterschrift schriftlich.
Lohnt sich ein Makler bei einer kleinen Wohnung?
Das hängt weniger von der Größe ab als von Ihrer Situation. Bei einer vermieteten Wohnung, mehreren Eigentümern oder wenig Zeit kann die Unterstützung den Anteil an der Provision aufwiegen. Steht der Käufer schon fest, reicht oft der Notar.
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute bringt?
Die kostenlose Preisschätzung zeigt Ihnen in wenigen Minuten, in welchem Rahmen sich Ihre Immobilie bewegt, unabhängig davon, ob Sie später mit oder ohne Makler verkaufen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@vermoegensritter.de oder +49 178 1200371.
Weitere Ratgeber für Eigentümer: Alle Artikel im Überblick
- Verbraucherzentrale: Maklergebühren bei Immobilien – welche sind erlaubt, welche nicht? (Stand 27.07.2026; Provision je nach Region häufig 5,95 bis 7,14 Prozent inkl. USt), abgerufen am 02.10.2026.
- ImmoScout24 und Sprengnetter: Verhandlungsspielraum beim Wohnungskauf schrumpft weiter, Pressemitteilung vom 13.02.2026 (Eigentumswohnungen, Dezember 2025: Berlin 5,5 Prozent), abgerufen am 02.10.2026.
- § 652 BGB – Entstehung des Lohnanspruchs; § 653 BGB – Maklerlohn; § 656a BGB – Textform; § 656b BGB – persönlicher Anwendungsbereich; § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien; § 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten, abgerufen am 02.10.2026.
- § 311b BGB – notarielle Beurkundung; § 444 BGB – Haftungsausschluss, abgerufen am 02.10.2026.
- § 34c GewO – Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, abgerufen am 02.10.2026.
- Eigene Auswertung von 226 privaten Immobilienanzeigen, Berlin und Potsdam + 50 km, August bis September 2026 (Vermögensritter Immobilien).
- Rechenbeispiel (Kaufpreis 450.000 Euro, Provision 7,14 Prozent je zur Hälfte, Portal- und Fotokosten, Zeitaufwand): Annahmen der Redaktion. Die Muster-Fragen sind ein Vorschlag der Redaktion.
Verfasst von Vermögensritter Immobilien, Marktstr. 1, 14542 Werder (Havel). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.