
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Unterlagen für den Hausverkauf liegen in Ihrem eigenen Ordner. Drei Auskünfte kommen von Ämtern und dauern teils mehrere Wochen: Grundbuch, Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster.
- In Potsdam-Mittelmark rechnet der Landkreis für die Baulastenauskunft mit rund vier Wochen Bearbeitung und 50 bis 200 € je Grundstück.
- Wer die Auskünfte vor dem Start der Vermarktung beantragt, hält den Notartermin nicht auf, wenn ein Käufer seine Bank einschaltet.
Wer ein Haus verkauft, braucht die Unterlagen nicht erst beim Notar, sondern schon für die Anzeige und die erste Besichtigung. Einige Papiere liegen bei Ihnen im Schrank, andere kommen von Grundbuchamt, Katasteramt oder Bauaufsicht und haben dort Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen. Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie sie in Berlin und Brandenburg bekommen, was sie kosten und in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.
Was die Auskünfte kosten und wie lange sie dauern
Quellen: Service Berlin und Landkreis Potsdam-Mittelmark, abgerufen am 28.09.2026.
| Unterlage | Stelle | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht | 10 € einfach, 20 € beglaubigt (Service Berlin) | keine Angabe |
| Baulastenauskunft Berlin | Bezirksamt, Bau- und Wohnungsaufsicht | 17 € Negativbescheinigung, 29 € mit Abschriften (Service Berlin) | keine Angabe |
| Baulastenauskunft Brandenburg | Untere Bauaufsicht des Landkreises | 50–200 € je Grundstück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) | ca. 4 Wochen |
| Flurkarte (Liegenschaftskarte) | Kataster- und Vermessungsamt | 22 € je Blatt bis DIN A3, zzgl. USt (Landkreis Teltow-Fläming) | keine Angabe |
| Altlastenauskunft | Untere Bodenschutzbehörde | einfache Auskünfte gebührenfrei (Landkreis Potsdam-Mittelmark) | in der Regel 2–4 Wochen |
Die Gebühren unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis. Die Tabelle zeigt die Größenordnung, mit der Sie planen können, nicht zwingend die Gebühr Ihres Amts. Die genauen Beträge nennt die zuständige Stelle vor Ort.
Warum die Unterlagen so früh gebraucht werden
Käufer finanzieren fast immer. Die Bank will vor der Kreditzusage wissen, was sie beleiht: Grundbuch, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Fotos und bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Fehlt ein Dokument, fragt der Käufer nach, die Bank wartet, und in dieser Zeit sieht sich der Interessent weitere Objekte an.
Auch der Energieausweis wird früh gebraucht: Seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige, welche genau, steht in unserem Beitrag zu den Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Und der Notar kann den Kaufvertrag erst sauber entwerfen, wenn Grundbuchstand und Belastungen geklärt sind. Nach dem Infoblatt der Bundesnotarkammer besorgt und prüft der Notar die Unterlagen für den lastenfreien Erwerb, darunter die Löschungsunterlagen der Bank für noch eingetragene Grundschulden. Den Anstoß bei Ihrer Bank geben aber Sie.
Die Checkliste: Unterlagen aus Ihrem eigenen Ordner
- Energieausweis, gültig, als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung, bei Umbauten aktualisiert
- Baugenehmigung und Unterlagen zur Fertigstellung, auch für spätere Anbauten
- Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen für Dach, Heizung, Fenster, Elektrik
- Grundsteuerbescheid und Abgabenbescheide der Gemeinde
- Police der Wohngebäudeversicherung und letzte Beitragsrechnung
- Bei Vermietung: Mietverträge mit Nachträgen, letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweis zur Kaution
- Darlehensvertrag und Ansprechpartner der Bank, falls noch eine Grundschuld eingetragen ist
Unterlagen von Ämtern und Stellen
- Grundbuchauszug vom Grundbuchamt beim Amtsgericht (Service Berlin)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte, umgangssprachlich Flurkarte, vom Katasteramt (Liegenschaftskataster Brandenburg)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis von der unteren Bauaufsicht, in Berlin vom Bezirksamt
- Auskunft aus dem Altlastenkataster von der unteren Bodenschutzbehörde
- Bodenrichtwert als Orientierung für den Grundstücksanteil (BORIS Brandenburg)
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
- Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung mit Hausgeld und Erhaltungsrücklage
- Beschluss-Sammlung, damit Käufer anstehende Sanierungen und Sonderumlagen erkennen
Wie Sie das Hausgeld in drei Zeilen darstellen, zeigt unser Beitrag zum Hausgeld in der Wohnungsanzeige. Ist die Wohnung vermietet, lesen Sie vorab „Bezugsfrei“ oder vermietet?, damit Anzeige und Unterlagen zueinander passen.
Wer die Auskünfte bekommt
Grundbuch, Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster sind nicht öffentlich. Als Eigentümer sind Sie berechtigt. Ein Kaufinteressent braucht ein berechtigtes Interesse oder Ihre schriftliche Vollmacht; das Land Berlin nennt dafür § 12 der Grundbuchordnung als Grundlage (Service Berlin). Bloße Neugier reicht nicht.
Praktisch heißt das: Beantragen Sie die Auskünfte selbst und geben Sie Kopien weiter, statt jedem Interessenten eine Vollmacht auszustellen. Verkauft eine Erbengemeinschaft, klären Sie vorab mit dem Grundbuchamt, welchen Nachweis der Erbfolge es verlangt. Unser PDF-Ratgeber zur Nachlass-Immobilie geht darauf näher ein.
Guten Tag, ich beabsichtige, meine Wohnung Nr. … in der …straße zu verkaufen. Bitte senden Sie mir den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, einen Auszug aus der Beschluss-Sammlung und den aktuellen Stand der Erhaltungsrücklage. Vielen Dank.
Die häufigsten Fehler
- Die Baulastenauskunft erst nach der Kaufzusage bestellen.Bei rund vier Wochen Bearbeitung verschiebt sich der Notartermin, und der Käufer hat Zeit, es sich anders zu überlegen.
- Die Wohnfläche aus dem alten Exposé übernehmen.Wurde das Dachgeschoss ausgebaut oder ein Wintergarten angebaut, stimmt die alte Zahl nicht mehr. Abweichende Flächenangaben führen nach dem Verkauf häufig zu Streit. Lassen Sie im Zweifel neu messen.
- Umbauten ohne Genehmigung nicht ansprechen.Käufer und Bank fragen nach der Baugenehmigung. Fehlt sie für einen Anbau, ist es besser, das vor der Vermarktung mit der Bauaufsicht zu klären als im Notartermin.
- Die Versicherung vergessen.Legen Sie die Police der Wohngebäudeversicherung bei und fragen Sie Ihren Versicherer, was beim Eigentümerwechsel mit dem Vertrag geschieht. Der Käufer braucht diese Information für seine eigene Planung.
- WEG-Unterlagen nur teilweise liefern.Käufer suchen in den Protokollen nach beschlossenen Sanierungen und Sonderumlagen. Fehlen Jahrgänge, wird der Preis verhandelt oder der Kauf verschoben.
So gehen Sie vor
- Einen Ordner anlegen und die Unterlagen aus dem eigenen Bestand sammeln.
- In der ersten Woche Grundbuchauszug, Baulasten- und Altlastenauskunft beantragen.
- Flurkarte und Bodenrichtwert besorgen.
- Bei einer Wohnung die WEG-Unterlagen bei der Hausverwaltung anfordern.
- Mit der Bank über die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld sprechen.
- Alles zusätzlich digital in einem Ordner ablegen, damit Sie es Käufer und Bank auf Anfrage schicken können.
Unsere kostenlose Checkliste für den Immobilienverkauf (PDF) fasst die Schritte zum Abhaken zusammen. Und wenn die Unterlagen vollständig sind, ist der nächste Schritt der Preis: Wie Sie ihn ohne Fehleinschätzung festlegen, steht in Kaufpreis beim Privatverkauf. Für Eigentümer in Werder und Umgebung haben wir die Marktdaten auf der Seite Immobilie verkaufen in Werder (Havel) zusammengestellt.
Häufige Fragen zu den Unterlagen beim Hausverkauf
Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?
Eine feste Frist gibt es nicht. Für Käufer und Bank sollte er aktuell sein. Für den Kaufvertrag verlässt sich der Notar nicht auf Ihre Kopie, sondern prüft das Grundbuch selbst.
Muss ich die Unterlagen selbst besorgen oder macht das der Notar?
Der Notar prüft das Grundbuch und holt die Löschungsunterlagen für Grundschulden ein (Bundesnotarkammer). Energieausweis, Pläne, Baulasten- und Altlastenauskunft sowie die WEG-Unterlagen besorgen in der Praxis Sie.
Was mache ich, wenn Bauunterlagen fehlen?
Fragen Sie bei der Bauaufsicht Ihres Landkreises oder Bezirks nach Einsicht in die Bauakte. Dort liegen oft Pläne und Genehmigungen, die privat verloren gegangen sind.
Brauche ich bei einer vermieteten Immobilie andere Unterlagen?
Zusätzlich Mietverträge mit allen Nachträgen, die letzte Nebenkostenabrechnung und den Nachweis zur Kaution. Worauf es in der Anzeige ankommt, steht in „Bezugsfrei“ oder vermietet?.
Kann ich ohne vollständige Unterlagen verkaufen?
Möglich ist es. Jede Lücke verlängert aber die Prüfung beim Käufer und seiner Bank und wird in der Regel im Preis verhandelt.
Unterlagen beisammen? Dann fehlt noch der Preis.
Mit der kostenlosen Preisschätzung erfahren Sie in wenigen Minuten, in welchem Rahmen sich Ihre Immobilie heute bewegt. Bei Fragen zu Unterlagen oder Ablauf erreichen Sie uns unter info@vermoegensritter.de oder +49 178 1200371.
Weitere Ratgeber für Eigentümer: Alle Artikel im Überblick
- Service Berlin: Grundbuch – Abschrift (Gebühren 10 €/20 €, § 12 GBO), abgerufen am 28.09.2026.
- Service Berlin: Baulastenverzeichnis – Auskunft beantragen (17 €/29 €, § 84 BauO Bln), abgerufen am 28.09.2026.
- Landkreis Potsdam-Mittelmark: Baulastenverzeichnis – Auskunft (50–200 €, ca. 4 Wochen, § 84 BbgBO), abgerufen am 28.09.2026.
- Landkreis Potsdam-Mittelmark: Altlasten- und Bodenschutzkataster (einfache Auskünfte gebührenfrei, 2–4 Wochen), abgerufen am 28.09.2026.
- Landkreis Teltow-Fläming: Flurkartenauszug (22 € je Blatt bis A3 zzgl. USt), abgerufen am 28.09.2026.
- Bundesnotarkammer: Infoblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“, Stand Januar 2020.
- Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg: Liegenschaftskataster, abgerufen am 28.09.2026.
- BORIS Land Brandenburg: Bodenrichtwerte, abgerufen am 28.09.2026.
Verfasst von Vermögensritter Immobilien, Marktstr. 1, 14542 Werder (Havel). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.